Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die Voraussetzung für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung ist der Beitritt in die Genossenschaft und die Einzahlung der Pflichtanteile laut Satzung.

Nach § 12 der Satzung beträgt ein Geschäftsanteil 175 Euro. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet einen Anteil zu übernehmen.

Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum überlassen wird oder überlassen worden ist, ist verpflichtet, je Zimmer einen weiteren Geschäftsanteil zu übernehmen. Ist eine Wohnung mehreren Mitgliedern (z.B. Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen) überlassen, so sind die für die Wohnung erforderlichen Geschäftsanteile nur einmal zu übernehmen.

Pflichtanteile sind sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in jedem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 175,00 Euro einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich mindestens 100,00 Euro einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.

Dividende

Auf das jeweilige Geschäftsguthaben wird eine Dividende ausgeschüttet. Dividendenberechtigt sind nur die zum 01.01. eines Jahres gezeichneten und einbezahlten Geschäftsanteile. Der Gewinnanteil wird satzungsgemäß durch die Mitglieder der Baugenossenschaft in der Mitgliederversammlung beschlossen. Der Gewinnanteil darf jährlich 4% des Geschäftsguthabens vor Steuerabzug nicht überschreiten (§ 24 Abs.3 der Satzung).

Kündigung

Die Beendigung der Mitgliedschaft in Gestalt einer Kündigung erfolgt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen: Wenn Sie also zum 31.12.2050 kündigen wollen, müssen Sie bis spätestens 30.06.2050 Ihre Kündigungserklärung schriftlich eingereicht haben. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr.

 Hier können Sie unsere Satzung herunterladen.